Teilnahmebedingungen 2020

Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?

Kategorie “ReWIR” und Kategorie “Zukunft MINT”

Beiträge können von Bürgerinnen und Bürgern (natürlichen Personen), die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in den Gemeinden der Landkreise Bautzen oder Görlitz im Lausitzer Revier bzw. in den Landkreisen Leipzig, Nordsachsen oder der Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier haben, eingereicht werden.

Darüber hinaus können Vereine, Verbände, Kammern, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen sowie wissenschaftliche Einrichtungen, Stiftungen und soziale Träger, welche beabsichtigen, eine Projektidee innerhalb der Landkreise Bautzen und/oder Görlitz im Lausitzer Revier oder in den Landkreisen Leipzig, Nordsachsen und/oder der Stadt Leipzig für das Mitteldeutsche Revier, umzusetzen, eine Projektidee einreichen.

Kategorie “Kommunen”

Kommunen im Lausitzer Revier (Landkreise Bautzen und Görlitz) sowie im Mitteldeutschen Revier (Landkreise Leipzig, Nordsachsen und die Stadt Leipzig) sind teilnahmeberechtigt. Zudem können kommunale Einrichtungen mit Zustimmung der betreffenden Kommune eine Idee einreichen. Insgesamt darf maximal eine Projektidee pro Kommune beantragt werden. Die Kooperation mit einer weiteren Kommune wird höher bewertet.

Kategorie “Existenzgründer”

Zur Einreichung in der Kategorie Existenzgründer sind nur Bürgerinnen und Bürger in der Vorgründungsphase eines Unternehmens berechtigt. Beiträge können von natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in den Gemeinden der Landkreise Bautzen oder Görlitz im Lausitzer Revier bzw. in den Landkreisen Leipzig, Nordsachsen oder der Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier haben, eingereicht werden.

Kategorie „Łužica/Lausitz – žiwa dwurěčnosć/lebendige Zweisprachigkeit“

Beiträge können von Bürgerinnen und Bürgern (natürlichen Personen), die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in den Gemeinden der Landkreise Bautzen oder Görlitz im Lausitzer Revier haben, eingereicht werden.

Darüber hinaus können Vereine, Verbände, Kammern, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen sowie wissenschaftliche Einrichtungen, Stiftungen und soziale Träger, welche beabsichtigen, eine Projektidee innerhalb der Landkreise Bautzen und Görlitz im Lausitzer Revier, umzusetzen, eine Projektidee einreichen.

Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Parteien und Wählergruppen, Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, natürliche und juristische Personen, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 802c der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist, oder § 284 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind sowie natürliche und juristische Personen, deren ideologische, politische oder religiöse Ausrichtung nicht im Einklang mit dem Wettbewerbsziel und -inhalt steht.

Auf welche Landkreise können sich die Ideen beziehen?

Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge/Ideen können sich jeweils nur auf die Landkreise Bautzen oder Görlitz für das Lausitzer Revier bzw. auf die Landkreise Leipzig, Nordsachsen oder die Stadt Leipzig für das Mitteldeutsche Revier beziehen.

Wann ist Einsendeschluss?

Beiträge können über das Online-Formular im Lausitzer Revier oder im Mitteldeutschen Revier vom 1. Februar bis 15. März 2020 eingereicht werden. Für den postalischen Eingang in dem zuständigen Projektbüro ist der Poststempel 14. März 2020 maßgeblich (damit ist eine Online-Frankierung ausgeschlossen).

Zu welchen Themen können Ideen eingereicht werden?

Der Wettbewerb beinhaltet folgende Themenbereiche, innerhalb derer eine oder mehrere Projektideen pro Revier eingereicht werden können:

(1) Bürgerinnen und Bürger – Kategorie „ReWIR“

Um das Engagement der Menschen in den Regionen zu stärken und zivilgesellschaftliche Akteure sichtbar zu unterstützen, kann man sich mit einer Projektidee in dieser Kategorie bewerben. Diese Projektideen sollen das Zusammenleben und das Miteinander der Menschen in der Region fördern, wobei der gemeinsame Gedanke hier im Vordergrund steht. Durch die Angabe der Projektkosten erfolgt die Zuordnung zu der jeweils nächsthöheren Preisstufe.

Beispiel: Ein Projekt kostet brutto 7.500 €. Es wird automatisch der Preisstufe Mittleres Projekt mit bis zu 10.000 € zugeordnet. Sollte die Idee gewinnen, wird diese mit einem Preisgeld in Höhe von 7.500 € prämiert.

  • Großprojekt mit bis zu 15.000 € (2 Preise)
  • Mittleres Projekt mit bis zu 10.000 € (bis zu 10 Preise)
  • Kleinprojekt mit bis zu 5.000 € (mindestens 74 Preise)

 (2) Unsere Kinder und Jugendlichen – Kategorie “Zukunft MINT”

Im anstehenden Strukturwandel ist das Interesse der jungen Heranwachsenden für die sogenannten MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Musik, Sport, Kunst und Soziales zunehmend gefragt. Deshalb sollen Projekte, welche zur Verbesserung der Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen im MINT-Bereich, aber auch im kulturellen und sozialen Bereich beitragen, ausgezeichnet werden. Durch die Angabe der Projektkosten erfolgt die Zuordnung zu der jeweils nächsthöheren Preisstufe.

Beispiel: Ein Projekt kostet brutto 7.500 €. Es wird automatisch der Preisstufe Mittleres Projekt mit bis zu 10.000 € zugeordnet. Sollte die Idee gewinnen, wird diese mit einem Preisgeld in Höhe von 7.500 € prämiert.

  • Großprojekt mit bis zu 15.000 € (2 Preise)
  • Mittleres Projekt mit bis zu 10.000 € (bis zu 10 Preise)
  • Kleinprojekt mit bis zu 5.000 € (mindestens 74 Preise)

 (3) Unsere Kommunen, die leistungsfähigen Partner im Strukturwandel – Kategorie „Kommunen“

Damit die Lausitz und Mitteldeutschland als attraktiver Lebens- und Arbeitsort wahrgenommen werden, müssen die Kommunen mit den Bürgern sowie mit anderen Kommunen besser vernetzt werden. Es sollen daher Projekte von Kommunen und kommunalen Einrichtungen prämiert werden, welche die Lebensqualität sowie Mobilität in der Region aufwerten und möglichst viele Einwohner positiv aktivieren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der interkommunalen Kooperation, um die Wirksamkeit und Ausstrahlung zu verstärken.

Beispiel: Ein Projekt kostet brutto 25.500 €. Sollte die Idee gewinnen, wird diese mit einem Preisgeld in Höhe von 25.500 € prämiert.

  • Großprojekt mit bis zu 30.000 € (15 Preise)

 (4) Unsere kreativen Köpfe – Kategorie „Existenzgründer“

Gesucht werden Geschäftsideen, welche nachhaltig zur Aufwertung der Regionen beitragen und somit einen positiven Einfluss auf den Strukturwandel haben. Diese Kategorie prämiert regionale, innovative Geschäftsideen und möchte Existenzgründer mit einer Anschubfinanzierung in der Vorgründungsphase unterstützen.

  • Preisgeld für Geschäftsideen in Höhe von 5.000 € (bis zu 10 Preise)

(5) Kategorie „Łužica/Lausitz – žiwa dwurěčnosć/lebendige Zweisprachigkeit“

In diesem Bereich werden Ansätze prämiert, welche die Anwendung der sorbischen Sprache und die Identität des sorbischen Volkes fördern. Diese Projektideen sollen helfen, die sorbisch-sprachige Gemeinschaft zu stärken. Über die Vergabe entscheidet eine zusätzliche Jury. Durch die Angabe der Projektkosten erfolgt die Zuordnung zu der jeweils nächsthöheren Preisstufe.

Beispiel: Ein Projekt kostet brutto 3.500 €. Es wird automatisch der Preisstufe “Kleinprojekt mit bis zu 5.000 €” zugeordnet. Sollte die Idee gewinnen, wird diese mit einem Preisgeld in Höhe von 3.500 € prämiert.

  • Großprojekt mit bis zu 15.000 € (2 Preise)
  • Mittleres Projekt mit bis zu 10.000 € (bis zu 5 Preise)
  • Kleinprojekt mit bis zu 5.000 € (mindestens 15 Preise)
  • Kleinstprojekte mit bis zu 2.000 € (mindestens 20 Preise)
  • Sonderprojekte mit bis zu 1.000 € (bis zu 5 Preise)

Wie kann man teilnehmen?

Auf der Website www.mitmachfonds-sachsen.de steht ab 1. Februar 2020 bis einschließlich 15. März 2020 ein Online-Formular zur Verfügung. Im Formular ist der Wettbewerbsbeitrag, d. h. die geplante Umsetzung der Projektidee, kurz zu beschreiben und anhand einiger Fragen selbst einzuschätzen und zu bewerten. Es muss sich bei der einzureichenden Idee um eine zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht realisierte, im Jahr 2020 bzw. bis spätestens 31. Mai 2021 umzusetzende, nicht gewerbliche (ausgenommen Geschäftsideen der Kategorie “Existenzgründer”) und neue Projektidee handeln. Mit dem Online-Teilnahmeformular übermittelt der Bewerber folgende Informationen:

  • Kontaktdaten
  • Projekttitel (maximal 100 Zeichen)
  • Beschreibung des Projektes (maximal 2.000 Zeichen)
  • Konkrete Angabe welche Ziele erreicht werden sollen, wer die geplante Zielgruppe ist und wofür die beantragten Mittel genau eingesetzt werden sollen
  • Angabe von Rahmenbedingungen
  • Kostenschätzung der Projektumsetzung 

Beiträge können über das Online-Formular oder postalisch eingereicht werden. Das Formular steht auf der Webseite www.mitmachfonds-sachsen.de zum Download bereit.

Fallen Teilnahmegebühren an?

Es werden grundsätzlich keine Teilnahmegebühren erhoben. Anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Wann muss die Projektumsetzung erfolgen?

Im Falle der Prämierung der Projektidee muss die Umsetzung des Projektes im Jahr 2020 erfolgen oder nachweislich beginnen und soll bis 31. Mai 2021 final abgeschlossen sein. Unabhängig davon muss der Abruf des Preisgeldes im Jahr 2020 erfolgen. 

Welche Nutzungs- und Verwertungsrechte sind zu beachten?

Die Urheberrechte an der eingereichten Idee liegen beim Bewerber. Der Bewerber ist verpflichtet, den Trägern des Wettbewerbs im Hinblick auf den von ihm eingereichten Beitrag alle Rechte zu verschaffen, die für die Vervielfältigungen und Veröffentlichungen der Idee und zum Werbezweck für den Wettbewerb erforderlich sind. Insbesondere autorisieren die Bewerber die regionalen Projektträger (im Vorfeld sowie im Nachgang der Prämierung als Preisträger) Informationen über das Projekt oder die persönliche Leistung zu publizieren.

Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen ist das Einverständnis verbunden, dass der Name des Ideengebers bzw. der Institution und seines einreichenden Vertreters sowie die konkrete Projektidee öffentlich gemacht werden, falls der Wettbewerbsbeitrag prämiert wird. Hierzu gehören auch die Höhe des erhaltenen Preisgeldes und der Ort der Umsetzung.

Welche Pflichten und Verantwortungen ergeben sich bei einer Teilnahme?

Der Bewerber verpflichtet sich, den Wettbewerbsbeitrag nicht vor der Antragstellung zu beginnen und das Preisgeld für die Projektumsetzung einzusetzen. Ein Sachbericht ist von den Preisträgern der Kategorien „ReWIR“, „Zukunft MINT“, „Łužica/Lausitz – žiwa dwurěčnosć/lebendige Zweisprachigkeit“ (jeweils Großprojekte und Mittlere Projekte) sowie „Kommunen“ und „Existenzgründer“ einzureichen. Dieser ist zu einem durch die Projektträger bestimmten Zeitpunkt abzugeben. Der Sachbericht muss den aktuellen Umsetzungsstand erläutern und einen Ausblick über die Erreichung des Projektziels durch den Preisträger enthalten.

Mit der Einsendung der Projektidee erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass die regionalen Projektträger zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und auch für die Vorbereitung der Jurysitzungen Kontakt mit dem Teilnehmer aufnehmen dürfen. Die mit dem Wettbewerbsverfahren befassten Entscheidungsgremien können sich ggf. direkt mit dem Antragsteller in Verbindung setzen, wenn weitere Details abgefragt werden müssen.

Zudem versichert der Antragsteller die Richtigkeit der gemachten Angaben. Falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss. Das gilt auch für die mehrfache Einreichung der gleichen Idee in verschiedenen Kategorien oder Preisstufen bzw. die Einreichung gleichlautender Ideen von verschiedenen Einreichern. Der Teilnehmer ist verpflichtet dem Projektträger jederzeit wahrheitsgemäß Auskunft über den Umsetzungstand des Projekts zu erteilen. Ein Einblick in die Bewertung der Bewerbungen ist nicht vorgesehen. Es werden keine öffentlich zugänglichen Einschätzungen zu den Bewerbungen erstellt.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm im Rahmen des Wettbewerbs angegebenen Daten verantwortlich. Die Teilnahme ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Teilnehmer in die Anfertigung von Video-, Ton- und Bildaufnahmen und deren späterer uneingeschränkter Verwertung durch die Träger und deren Kooperations- sowie Medienpartner einwilligen.

Im Falle eines Gewinnes sollte bei der Projektkommunikation z. B. auf Webseiten, Druckmaterialien usw. der folgende Unterstützungspassus erwähnt werden: „Der Ideenwettbewerb Sächsische Mitmach-Fonds wurde von der Sächsischen Staatsregierung initiiert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes“. Wenn möglich sollte auch das Logo der Sächsischen Mitmach-Fonds an geeigneter Stelle abgebildet werden.

Wer bewertet die eingereichten Beiträge?

Eine Vorprüfung wird durch ein Projektteam der Projektträger mittels der Bewertungskriterien vorgenommen.

Die Auswahl der Preisträger trifft eine Jury aus Vertretern der betroffenen Landkreise, Kommunen, der Wirtschaft und der Gewerkschaften, der Schulen und Hochschulen, der IHK, der Kultur, der Ehrenamtlichen und der Staatsregierung sowie weiterer wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure. Bei der Bewertung und Auswahl von Wettbewerbsbeiträgen in der Kategorie „Łužica/Lausitz – žiwa dwurěčnosć/lebendige Zweisprachigkeit“ entscheidet eine Jury, welcher überwiegend Vertreter des sorbischen Volkes angehören.

Welche Bewertungskriterien gibt es?

Die fachliche Bewertung der Beiträge erfolgt auf der Grundlage folgender Kriterien, welche in den jeweiligen Kategorien unterschiedlich gewichtet sind:

  • Erzielung positiver Wirkungen für viele Bürger z. B. auf das Lebensumfeld, auf die Erhöhung der Attraktivität der vom Strukturwandel betroffenen Region oder Kommune, als Erleichterung im Alltag oder für eine bessere Erreichbarkeit
  • Nachhaltige Unterstützung des regionalen Strukturwandels in Bezug auf Braunkohleausstieg, demografischen Wandel und Digitalisierung
  • Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
  • Leistung eines Beitrags, um den Gemeinschaftssinn in der betreffenden Region zu stärken
  • Modellcharakter auch für andere Orte und Regionen
  • Praktische Umsetzbarkeit
  • Ausrichtung auf eine bestimmte Zielgruppe (Kinder, Schüler, Studierende, Familien, Berufstätige, Senioren etc.), um auf deren Herausforderungen hinsichtlich des Strukturwandels zu reagieren
  • Interkommunale Kooperation (nur in der Kategorie Kommunen)

Die fachliche Bewertung der Beiträge in der Kategorie Existenzgründer durch die Jury und die Auswahl für eine Prämierung erfolgt auf der Grundlage o. g. Kriterien sowie zusätzlich:

  • Realistische Umsetzbarkeit der Geschäftsidee (vorhandener Markt/Wettbewerb)
  • Innovationsgrad für die Region (angebotenes Produkt bzw. Dienstleistung, Zielgruppe)

Wie erfolgt die Gewinnbenachrichtigung?

Nach der Jurysitzung erhalten alle Bewerber elektronisch eine Information, ob sie zu den Preisträgern gehören oder die Idee leider nicht prämiert wurde. Mit dieser Information erhalten die Preisträger einen Link zum Auszahlungsformular. Hier sind die Details für den weiteren Projektverlauf zu bestätigen, die Bankverbindung für die Auszahlung des Preisgeldes anzugeben sowie der Umsetzungszeitraum und öffentlichkeitswirksame Meilensteine zu benennen.

Welche Kriterien gelten für die Auszahlung?

Die Preisgelder sind für die Umsetzung der prämierten Projektidee einzusetzen. Die Preisgelder aller Preisstufen werden einmalig als Gesamtsumme ausgezahlt. Die Beantragung der Auszahlung muss über das Auszahlungsformular erfolgen. Bei Nichtrealisierbarkeit der Projektidee muss der Teilnehmer das gezahlte Preisgeld an die regionalen Projektträger zurückzahlen.

Wann findet die Preisverleihung statt?

Die Gewinner werden im Juni 2020 öffentlich bekannt gegeben und später in einer Preisverleihung gewürdigt. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung voraussichtlich im Herbst 2020 in Dresden statt. Die Preisträger erhalten dazu eine individuelle Einladung.

Wie wird der Publikumspreis ausgelobt?

Es werden Publikumspreise für das Lausitzer und Mitteldeutsche Revier in Höhe von je max. 15.000 € durch ein Online-Voting ermittelt. In die Vorauswahl werden nur Projektideen der Kategorien „ReWIR“, „Zukunft MINT“ und „Łužica/Lausitz – žiwa dwurěčnosć/lebendige Zweisprachigkeit“ (im Lausitzer Revier) einbezogen. Alle nichtprämierten Ideen der genannten Kategorien können durch die Jury für das Online-Voting nominiert werden und haben somit eine Chance auf den Publikumspreis.

Die Bürger entscheiden anschließend online über die Preisträger. Die Gewinner der Publikumspreise werden im Rahmen einer Preisverleihung im Herbst 2020 veröffentlicht.

Welche Datenschutzgrundsätze gelten?

Die geltenden Datenschutzgrundsätze können der Seite „Datenschutz“ entnommen werden.

Abschlusserklärung

Der Bewerber akzeptiert mit der Einsendung der Bewerbungsunterlagen die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzgrundsätze.  Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird nicht ausdrücklich in geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen differenziert, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

Stand: 31. Januar 2020